Collaborative Practice

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Collaborative Practice oder Cooperative Praxis eignet sich immer dann, wenn die Parteien auch nach Abschluss der Streitigkeiten noch miteinander zu tun haben. Dies gilt beispielsweise für Familienstreitigkeiten, bei denen Kinder beteiligt sind und sich die Eltern auch nach einer Scheidung immer wieder über den Weg laufen. Es gilt aber auch für Streitigkeiten zwischen Geschäftsleuten, die aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin miteinander zu tun haben.

Unter Collaborative Practice bzw. Collaborative Law oder Cooperative Praxis versteht man ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem jede Partei ihren Anwalt damit beauftragt, gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung der anstehenden Probleme zu finden. Das Verfahren stammt aus den USA und wird bislang vor allem in familienrechtlichen Verfahren eingesetzt, kann aber auch für alle anderen Streitigkeiten angewandt werden.

Die beteiligten Anwälte verpflichten sich, ihre jeweilige Partei nicht in einem gerichtlichen Verfahren zu vertreten, wenn zuvor keine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Diese Verpflichtung erfolgt vor dem Hintergrund, dass damit der Einigungswille der Parteien besonders unterstrichen wird.

In einem Scheidungsverfahren können die beteiligten Rechtsanwälte die Parteien im gerichtlichen Verfahren vertreten, wenn zuvor eine Einigung gefunden worden ist.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder in einem persönlichen Gesprächzur Verfügung.

Wenn Sie erfahren wollen, wie ich zu "Collaborative Practice gekommen bin, schauen Sie sich den Clip an!