Mediation im Familienrecht
Am weitesten verbreitet ist die Mediation in Deutschland im Bereich des Familienrechts und Erbrechts. Insbesondere im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ist die Mediation in der Regel die geeignete Form.
Trotzdem entscheiden sich bisher nur wenige dazu, tatsächlich auch eine Mediation durchzuführen. Wenn sich die Parteien allerdings zur Durchführung einer Mediation entscheiden, liegt die "Erfolgsquote" bei rund 80%.
Mindestens einer der Beteiligten fühlt sich von dem anderen so sehr verletzt, dass für sie/ihn eine gemeinsame Lösung unvorstellbar ist . Eine sachliche Auseinandersetzung über die zu regelnden Punkte (Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht etc.), bei der darauf geachtet wird, was die Parteien wirklich brauchen, fällt scheinbar schwer oder ist sogar unmöglich. Statt dessen wird im Stil des "Rosenkriegs" gestritten, was außer psychischen Schäden immer auch materielle Nachteile für die Beteiligten nach sich zieht.
Die Durchführung der Mediation gerade im Zusammenhang mit einer Trennung erfordert Mut.
Die Erfahrung zeigt, dass es für alle Beteiligten - insbesondere auch finanziell - wesentlich günstiger ist, sich gemeinsam - mit dem Mediator - an einen Tisch zu setzen und trotz aller emotionalen Schwierigkeiten eigenverantwortlich nach einer für beide Parteien tragfähigen Lösung zu suchen. Ärger und Wut gegen den Anderen bindet sehr viel Energie und Lebensfreude.
Wir wissen aus zahlreichen Mediationen, dass es auch in einer Trennungssituation möglich ist, einen gangbaren Weg zu finden, der für beide Parteien akzeptabel ist und der es möglich macht, sich trotz der Trennung noch in die Augen zu schauen.
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