Mediation

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Mediation wird manchmal mit Meditation verwechselt, weil sich die Worte ähneln. Ein Zusammenhang besteht insofern, als es sicherlich von Vorteil ist, auch in der Mediation Ruhe und Achtsamkeit walten zu lassen.

Seit Mitte 2012 sind die Einzelheiten im Mediationsgesetz geregelt. Mediation ist ein auf Freiwilligkeit beruhendes Verfahren.

Die Parteien treffen ihre Entscheidungen gemeinsam auf der Grundlage ihrer eigenen Vorstellungen und dem Verständnis der Vorstellungen der anderen Partei sowie den tatsächlich gegebenen Umständen.

Die Rolle des Mediators besteht darin, als neutrale Instanz den Parteien bei der Erarbeitung einer Vereinbarung behilflich zu sein, die auf deren ganz besonderen und individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Mediation gliedert sich in verschiedene Verfahrensabschnitte. Zunächst werden gemeinsam die Verfahrensregeln festgelegt. In einem weiteren Verfahrensabschnitt wird der Sachverhalt geklärt. Sodann wird u.a. mit Hilfe eines "Brainstormings" das wirkliche Interesse der Parteien ermittelt, um schließlich zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Diese kann - muss aber nicht - in einer schriftlichen, teilweise auch notariellen oder gerichtlichen Vereinbarung münden.

Im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren ist die Mediation nicht öffentlich.

Am häufigsten kommt die Mediation im Bereich des Familienrechts zur Anwendung.

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Bei der Mediation handelt es sich um eine informelle, außergerichtliche Art der Konfliktbearbeitung. Es wird gegenseitiges Verstehen durch gewaltfreie und konstruktive Kommunikation angestrebt.

Die Mediation fördert eine zivilisierte Streitkultur und zielt grundsätzlich auf eine einvernehmliche Lösung ab, die für alle Parteien vorteilhaft ist.

Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren haben in der Mediation die beteiligten Parteien die Entscheidungsgewalt selbst in der Hand.

Das wahre Ausmaß dieses entscheidenden Vorteils wird in der Praxis bis heute häufig noch nicht vollständig erkannt:

Im Gerichtsverfahren wird nach dem abstrakt formulierten Gesetz und entsprechend vorher getroffenen Entscheidungen vorgegangen und entschieden. Es kommt dabei nicht so sehr auf den Einzelfall an.

Der einzelne Fall wird vielmehr unter die bestehenden Regeln subsumiert. Meist schlägt der Richter in der mündlichen Verhandlung vor, man solle sich doch »irgendwo in der Mitte« einigen und entsprechend vergleichen. Mit einer wirklich einvernehmlich gefundenen Lösung hat das in aller Regel nichts zu tun.

Demgegenüber bestimmen die Parteien in der Mediation den Inhalt und den Gang des Verfahrens selbst.

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